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Sondervermögen

 

Sondervermögen

Als Sondervermögen bezeichnet man das gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital. Mit dem Sondervermögen werden dann die Vermögensgegenstände angeschafft. Dabei muss das Sondervermögen stets streng vom eignen Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt werden. Somit ergeben sich für das Sondervermögen erhebliche Vorteile. Im Falle einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft geht das Sondervermögen nicht in die Konkursmasse, sondern bleibt komplett unangetastet. Für den Anleger bietet das Sondervermögen demnach einen großen Vorteil. Kapitalanlagegesellschaften dürfen mehrere Sondervermögen bilden. Die Verwahrung des Sondervermögens erfolgt durch eine Depotstelle, die kontrolliert, dass das Sondervermögen nicht für andere Zwecke verwendet wird.