Home :     Hilfe     Sitemap
gr

Einlagensicherungsfonds Investmentfonds Erklärung Definition Invesmentlexikon

 

Einlagensicherungsfonds

Der Einlagensicherungsfonds dient dem Schutze des Einzelanlegers. Die Grundidee des Einlagensicherungsfonds ist es, alle sog. Nichtbankeneinlagen, also die Guthaben von Privatpersonen, im Falle einer Insolvenz der Bank zu schützen. Durch den Einlagensicherungsfonds sind folgende Einlagen geschützt: Sicht-, Termin-, und Spareinlagen sowie auf den Namen lautenden Sparbriefe. Zertifikate oder Anleihen sind mit dem Einlagensicherungsfonds nicht abgedeckt. Es gibt keinerlei Verpflichtung für Banken, dem Einlagensicherungsfonds beizutreten. Es ist aber davon auszugehen, dass alle namhaften Banken in Deutschland dem Einlagensicherungsfonds angehören. Im Bereich der Investmentfonds spielt der Einlagensicherungsfonds keinerlei Rolle, dass das Fondsvermögen bei einer Kapitalanlagegesellschaft als Sondervermögen auszuweisen ist und damit im Falle einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft nicht in die Konkursmasse fällt. Der Anleger ist also auch ohne Einlagensicherungsfonds bei Investmentfonds abgesichert.