Eine einmalige Einzahlung im Voraus, um dann jährlich die Zulagen zu erhalten, ist nicht möglich. Um die volle Zulage zu
erhalten, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen
(4 %
vom Vorjahresbruttoeinkommen, maximal 2.100 EUR p. a.) erfüllt sein.
Für jedes Jahr überprüft die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) die Erfüllung der Voraussetzungen
und zahlt entsprechend
eine Zulage aus. Vor
dem Hintergrund der Fördersystematik ist daher nur eine
laufende Beitragszahlung möglich. Um die Zulagen zu bekommen müssen Sie also mindestens einmal jährlich einen Beitrag in Ihre DWS RiesterRente Premium einzahlen.