Es gibt gesetzliche Mindestbeiträge von 60 EUR pro Jahr
für unmittelbar Riester-Berechtigte und 0 EUR für so
genannte „Huckepack-Verträge“ (Der Ehegatte selbst zahlt
keine Beiträge und bekommt nur Zulagen, weil er allein
nicht „riestern“
kann). DWS Investment empfiehlt für reguläre Riester-Sparer einen Betrag von monatlich mindestens
25 EUR. Natürlich werden aber auch Anträge mit Beiträge unterhalb dieser Empfehlung angenommen. Im Vertrag kann vereinbart werden, dass die Beiträge
monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich per
Lastschrift vom Konto abgebucht werden sollen.
Zuzahlungen können jederzeit, bis 5 Jahre vor dem vertraglich
vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase und sofern die Höchststandssicherung noch nicht in Anspruch genommen wurde, erbracht werden. Nutzen Sie dazu einfach unser Serviceblatt.