Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie 4% Ihres letztjährigen Bruttojahreseinkommens einzahlen. Verändert
sich die Einkommenssituation, sollte der Beitrag
entsprechend angepasst werden. Gleiches gilt, wenn
sich die Familiensituation, etwa durch die Geburt weiterer
Kinder, verändert. Sie können Beitragsanpassungen in unterschiedlicher Form vornehmen lassen. Zum einen können Sie eine Sonderzahlung (Zuzahlung) vereinbaren und somit einmalig den fehlenden Differenzbetrag ausgleichen. Nutzen Sie dazu einfach unser Serviceblatt. Bis fünf Jahre vor dem vertraglich vereinbarten Beginn
der Auszahlungsphase können Sie jederzeit und in
beliebiger Höhe Zuzahlungen in die DWS RiesterRente Premium
leisten. Ab fünf Jahre vor dem vertraglich vereinbarten
Beginn der Auszahlungsphase lässt DWS Investment Zuzahlungen nur
noch bis zur aktuellen Förderobergrenze in Höhe von
2.100 EUR im Jahr zu.
Sie können aber auch Ihren regelmässigen Eigenbetrag anpassen. Nutzen Sie dazu einfach unser zweites Serviceblatt.