Sie können bei der DWS RiesterRente Premium soviel einzahlen, wie Sie möchten. Es gibt keinen (Höchst)Betrag, der maximal angenommen wird. Beiträge über der staatlich geförderten Höchstgrenze von
2.100 EUR/Jahr gelten dabei immer als Überzahlung. Beiträge über 2.100 EUR/Jahr sind somit ungeförderte Beiträge, für die sich besondere steuerliche Vorteile ergeben. (Siehe Vermögenssparplan Premium)
Im Vertrag kann vereinbart werden, dass die Beiträge
monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich per
Lastschrift vom Konto abgebucht werden sollen.
Zuzahlungen können jederzeit, bis 5 Jahre vor dem vertraglich
vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase und sofern die Höchststandssicherung noch nicht in Anspruch genommen wurde, erbracht werden. Nutzen Sie dazu einfach unser Serviceblatt.