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Nachfolgend möchten wir Sie über die 10 größten Irrtümer im Rahmen der Riester-Rente informieren. Grade im Rahmen der Riester-Rente gibt es eine Vielzahl an Gerüchten, aus denen einige Unwahrheiten resultieren. Damit Sie sich ein genaues Bild über die Riester-Rente machen können haben wir diese Irrtümer in loser Reihenfolge zusammengefasst und möchten kurz darauf eingehen. Zusätzlich möchten wir noch auf unsere häufig gestellten Fragen bei der DWS RiesterRente Premium hinweisen. Auch dort werden einige allgemeine Fragen beantwortet. Den Link dazu finden Sie auf der linken Seite.
Diese Aussage stimmt nicht. Die Riester-Rente bietet vielen die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge. Neben allen, die ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben, kommt die Riester-Rente noch für weitere Gruppen in Frage. Unmittelbar förderberechtigt sind außerdem Beamte sowie Personen die sich im Mutterschaftsurlaub befinden. Außerdem können alle Personen, die sogenannte Lohnersatzleistungen beziehen (Arbeitslosengeld I und II sowie als Arbeit suchend gemeldet sind) ebenfalls eine Riester-Rente abschließen und die Zulagen beziehen.
Das Gegenteil ist der Fall. Die RiesterRente bietet neben den staatlichen Zulagen noch eine steuerliche Förderung. Alle Aufwendungen für einen Riester-Vertrag können bis zu dem Höchstbetrag von derzeit 2100 € steuerlich geltend gemacht werden. Dies geschieht in Form eines Sonderausgabeabzugs bei der Steuererklärung. Deshalb profitieren vor allem auch gut verdienende Personen mit und ohne Kinder von der Riester-Rente.
Dies ist ein großer Irrtum. Vielmehr gibt es am Markt eine Vielzahl an Produktlösungen. Der Markt stellt sich dabei als sehr unübersichtlich dar. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Banksparplänen, Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lösungen. Die DWS RiesterRente Premium ist beispielsweise eine fondsgebundene Lösung und bietet eine Vielzahl an Vorteilen gegenüber den anderen Angeboten. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Webseite unter "Riester-Rente".
Dies hängt im wesentlichem von der gewählten Produktlösung ab. Bei den Rentenversicherungslösungen hängt die Vererbbarkeit oftmals von sogenannten Rentengarantiezeiten ab. Tritt der Todesfall nach Ablauf dieser Zeit ein, ist das Geld tatsächlich verloren. Anders sind hier fondsgebundene Lösungen. Tritt der Tod hier in der Ansparphase oder während der Auszahlphase mit Kapitalverzehr ein, kann das verbleibende Guthaben jederzeit vererbt werden. Dabei ist eine förderunschädliche Übertragung auf den Riestervertrag des Ehepartners jederzeit möglich. Aber auch an beliebige sonstige Erben kann förderschädlich vererbt werden. Genau aus diesem Grund und noch weiterer Vorteile bieten wir mit der DWS RiesterRente Premium eine fondsgebundene Lösung an. Sie als Endkunde profitieren mit der DWS RiesterRente Premium u. a. anhand der Vererbungsmöglichkeiten.
Die Situation stellt sich wie folgt dar: Wenn Sie im Ausland wohnen, in Deutschland aber ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben, können Sie jederzeit eine Riester-Rente abschließen und sind unmittelbar förderberechtigt. Wenn Sie ins Ausland ziehen und Ihren Wohnsitz in Deutschland komplett aufgeben, endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Die Folge wäre, dass Sie bei einer Vertragsauflösung die Zulagen bzw. die Steuervorteile zurückzahlen müssten. Aber auch wenn Sie im Ausland leben, können Sie in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sein und die Vorteile der Riester-Rente genießen, ohne dabei etwas zurückzahlen zu müssen. Falls Sie also Ihren Lebensabend auf einer spanischen Insel planen, heißt dies nicht, dass dies nicht mit einer Riester-Rente zusammen passt. Falls Sie während der Ansparphase einmal für einen gewissen Zeitraum, beispielsweise aus beruflichen Gründen, ins Ausland wechseln und Ihren Wohnsitz in Deutschland vorübergehend aufgeben, stellt dies ebenfalls kein Problem dar. Sie können Ihren Riester-Vertrag dann in eine Ruhephase stellen und bei Rückkehr nach Deutschland jederzeit wieder "aufleben" lassen.
Diese Aussage entspricht nicht der Wahrheit. Da es sich bei der Riester-Rente um ein Garantieprodukt handelt, sind bei nicht schädlicher Verwendung mindestens die eingezahlten Beiträge sowie die Zulagen zugesichert. Bei einer fondsgebundenen Riesterlösung profitieren Sie deshalb von den Chancen der Aktienmärkte ohne dabei einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals zu riskieren.
Dies hängt im wesentlichem vom Produktanbieter ab. Einige Gesellschaften verlangen für sogenannte Anhängsel- oder Huckepackverträge einen Mindestbeitrag beim Ehepartner. Bei der DWS RiesterRente Premium kann Ihr Ehepartner allerdings einen reinen Zulagenantrag ohne Eigenbeitrag abschließen. Das bedeutet, dass der Vertrag ausschließlich aus den staatlichen Zulagen bedient wird und kein Mindesteigenbeitrag notwendig ist.
Auch diese Aussage kann nicht aufrecht gehalten werden. Vielmehr ist es möglich, einen sogenannnten Dauerzulagenantrag zu stellen. Mit diesem fließen die Zulagen dann jedes Jahr automatisch, ohne das man jährlich einen neuen Antrag stellen müsste. Übrigens kann man die Zulagen insgesamt zwei Jahre rückwirkend beantragen, vorausgesetzt man hat in den entsprechenden Jahren auch die notwendigen Eigenbeiträge eingezahlt. Falls Sie also im Jahr 2006 einen Riestervertrag abgeschlossen haben und für diesen noch keine Zulagen geflossen sind, können diese bis 31.12.2008 beantragt werden.
Grade bei der Riester-Rente ergeben sich die Vorteile bei der Besteuerung. Zum einen gibt es neben der Zulagenförderung die steuerliche Förderung. Alle Beiträge können bis zum Höchstbeitrag in Höhe von 2100 € pro Jahr als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass sich bei Ihrer individuelle Steuererklärung die Bemessungsgrundlage verringert und damit die zuleistende Steuer. Darüber hinaus gibt es bei der Riester Rente eine nachgelagerte Besteuerung. Somit fallen in der Ansparphase keine Steuern an, sondern erst bei Rentenbeginn. Die Einkünfte aus einer Riester Rente müssen dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dieser wird in der Regel im Rentenalter wesentlich geringer ausfallen, als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit. Die Riester Rente beinhaltet aber noch einen weiteren steuerlichen Clou: Es fällt völlig unabhängig davon wann Kapital entnommen wird, keine Abgeltungssteuer an. Denn die Einkünfte aus einer Riester Rente gelten als sonstige Einkünfte und nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen somit NICHT der Abgeltungssteuer. Auch wenn es zu einer vorzeitigen Entnahme oder Auflösung des Vertrags kommt, fällt keine Abgeltungssteuer an.
Diese pauschale Feststellung lässt sich nicht Aufrecht erhalten. Es gibt sicherlich Riester Rente von Gesellschaften, die sehr undurchsichtig sind. Bei der DWS RiesterRente Premium hingegen sind die Kosten transparent und klar: Es falle Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten 5 Jahren in Höhe von 5,5% an. Bei Zuzahlungen außerhalb der regelmäßigen Eigenbeiträge 5%. Schlussendlich muss dann noch ein Depotentgelt in Höhe von 15,40€ per anno entrichtet werden. Die Managementgebühren von 1,5% im Vorsorgedachfonds und 0,6% - 0,75% in den Rentenfonds, sind indirekte Kosten und werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern mit der Performance "verrechnet". Durch die Vorteilskonditionen von Alpha-Fondsdiscount sind Sie in der Lage, die Kosten erheblich zu rabattieren.