Zuzahlungen werden nur einmal per Lastschrift eingezogen.
Ein zweiter Versuch erfolgt nicht. Bitte beachten Sie,
dass Sonderzahlungen sofort mit Vertragseröffnung
(nicht
mit Vertragsbeginn bzw. Beginn der laufenden Beitragszahlung)
eingezogen werden und Sie entsprechend
den Betrag rechzeitig auf Ihrem Konto zur Verfügung
stellen müssen (Kontodeckung). Eine Überweisung der Beträge an DWS Investment ist nicht möglich. (Ausnahme: DWS RiesterRente Premium AVWL)