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Wohn-Riester bei einer Riester-Rente

Der Begriff Wohn-Riester ist in letzter Zeit omnipräsent in allen Medien. Dies hängt mit einigen Änderungen zusammen, die in naher Zukunft bei der Riester-Rente angedacht sind. Momentan ist es so, dass für eine eigengenutzte Immobilie ein Betrag zwischen 10.000€ - 50.000€ entnommen werden kann. Das Geld ist aber zweckgebunden und muss zwangsläufig in die Finanzierung der Immobilie fließen. Bis Rentenbeginn muss der Betrag wieder in den Riestervertrag zurückfließen. Hier soll es nun Änderung geben. Demnächst soll es möglich sein, dass bis zu 100% des Kapitals aus einer Riester-Rente entnommen werden können, ohne das es zur Rückzahlung kommen muss. Wichtig ist dabei dann, dass es sich weiterhin um eine eigengenutzte Immobilie handelt. Die Besteuerung der Beiträge ist weiterhin nachgelagert, sodass Sie die Wahlmöglichkeit haben, bei Rentenbeginn die Steuerschuld in einer Summe zu begleichen oder in regelmässigen Raten bis zum 85 Lebensjahr.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung mit einer Riester-Rente erweitert werden sollen und Sie somit mehr Spielraum geniessen.