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Überzahlung bei Riester Rente

Überzahlungen sind bei der Riester Rente möglich. Von einer Überzahlung im Rahmen der Riester Rente spricht man, wenn die geleisteten Beiträge in einem Jahr den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag in Höhe von 2100 € übersteigen. Werden also in einem Jahr mehr als 2100 € in eine Riester Rente eingezahlt, stellt dies eine Überzahlung dar. Sofern Sie einen Riester Vertrag mit einer Überzahlung besparen, profitieren Sie gleich mehrfach. Die Überzahlung stellt in der Riester Rente ungefördertes Kapital dar. Für den Fall einer vorzeitigen Entnahme besteht deshalb nicht die Gefahr einer schädlichen Verwendung, da für die überzahlten Beiträge keine Förderungen geflossen sind. Ab dem 60 Lebensjahr und unter der Voraussetzung, dass die Riester Rente mindestens 12 Jahre bespart wurde, können diese Beiträge entnommen werden und unterliegen in der Besteuerung dann dem Halbeinkünfteverfahren. Überzahlungen in einer Riester Rente ermöglichen demnach mehr Flexibilität und steuerliche Vorteile.