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Schädliche Verwendung bei Riester Rente

Wenn bei der Riester Rente eine schädliche Verwendung vorliegt, müssen Zulagen und steuerliche Vorteile anteilig zurückgezahlt werden. Eine schädliche Verwendung bei der Riester Rente stellt die Entnahme von gefördertem Kapital während der Ansparphase dar. Sofern das eingezahlte Kapital in eine Riester Rente gefördert wurde und dann entnommen wird, müssen die gewährten Zulagen und steuerlichen Vorteile wieder zurückgezahlt werden. Falls Sie also aus einem Riester Vertrag Kapital entnehmen wollen, sollten Sie vorher prüfen, ob die Entnahme eine schädliche Verwendung darstellt. Sind die Zulagen und steuerlichen Vorteile einmal zurückgezahlt, können Sie später nicht wieder beantragt werden. Wenn die Riester Rente zusätzlich mit ungefördertem Kapital bespart wird und dieses vorzeitig entnommen wird, so stellt dies keine schädliche Verwendung dar.