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Zulagen bei einer Riester-Rente

Die Zulagen bei einer Riester-Rente sind ein Teil der Förderung vom Staat. Mit den Zulagen sollen zusätzliche Anreize für den Aufbau der Altersvorsorge gesetzt werden. Mit einer Riester Rente sichern Sie sich deshalb Geld vom Staat. Die Zulagen der Riester Rente müssen gesondert beantragt werden. Dies geschieht mit dem Dauerzulagenantrag. Wird ein Riestervertrag beispielsweise in 2008 abgeschlossen, erfolgt Anfang 2009 eine Prüfung der ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen), ob die Förderfähigkeit vorliegt. (Siehe auch ->Förderberechtigte Personen) Darüber hinaus wird geprüft, ob 4% des letztjährigen Bruttojahreseinkommen (also 2007) eingezahlt wurden. Sollte dies der Fall sein, fließen pro Person 154€ jährlich an Förderung in den Riestervertrag. Für Kinder, bei denen Kindergeld bezogen wird, sind es nochmals 185€ pro Jahr. Wenn das Kind in 2008 geboren ist, sind es sogar 300€ und dies max. bis zum 25 Lebensjahr des Kindes.

Mit einer Riesterrente ist es somit möglich, in den Genuss einer staatlichen Förderung durch Zulagen zu kommen.