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Abgeltungsteuer bei einer Riester-Rente

Grundsätzlich fällt bei der Riester-Rente keine Abgeltungsteuer an, da es sich bei den Einkünften aus einer Riester-Rente nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt, sondern um sonstige Einkünfte. Somit profitieren Sie doppelt, denn die Besteuerung bei einer Riester-Rente ist grundsätzlich nachgelagert. Dies bedeutet, dass erst im Rentenbezug die Zahlungen aus einer Riester-Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. In der Regel ist dieser geringer als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit. Eine Riester-Rente kann also abgeltungsteuerfrei bezeichnet werden.